Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

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patti
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Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ungelesener Beitrag von patti »

Abgezockt von win-finder.com oder anderen Glücksfindern?: Fordern Sie in Rechnung gestellte Beträge zurück!

Ende November haben wir Sie vor der Abzockmasche win-finder.com gewarnt. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den Seitenbetreibern das Handwerk gelegt. win-finder oder andere Gewinnspieleintragungsdienste bzw. Glücksfinder versprechen Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich tragen die Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragen sie nur nach Rufnummer und Geburtsdatum. Hinweise zur Kostenpflichtigkeit des Angebots sucht man auf der Internet-Seite vergeblich. Dennoch stellt die Firma Telomax GmbH über die Telefonrechnung anschließend wöchentlich 9,90 Euro in Rechnung und zieht den genannten Betrag ein. Außer über das Internet versucht das Unternehmen auch per Telefon, Verbraucher zu ködern. Angerufen werden vor allem ältere Menschen. Ihnen stellt man angebliche Gewinne in Aussicht und entlockt den vermeintlichen "Gewinnern" offensichtlich auch verschiedene personenbezogene Daten.

Die Bundesnetzagentur hat diesem Treiben nunmehr einen Riegel vorgeschoben und gegenüber der Firma Telomax GmbH und der Telekom Deutschland GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das bedeutet, dass für alle Forderungen, die in Telefonrechnungen mit den Leitungsnummern 61404 und 83917 bezeichnet wurden, rückwirkend ab dem 30. März 2010 keine Rechnungen mehr gestellt werden dürfen. Falls Sie derartige Rechnungen über ihre Telefonrechnung erhalten haben, dürfen die Beträge nicht mehr von Ihrem Konto eingezogen werden.

Wenn Sie allerdings die in Rechnung gestellten Beträge bereits bezahlt haben, greifen für Sie beide Verbote nicht unmittelbar. Das heißt, Sie müssen aktiv werden und bereits abgebuchte bzw. überwiesene Beträge bei der Telomax GmbH (nicht bei Ihrem Telefonanbieter) zurückfordern. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief Gewinneintragungsdienste.

Ist Ihr Telefonanbieter nicht die Telekom Deutschland GmbH und erhalten Sie dennoch solche Rechnungen, empfehlen wir Ihnen, den fragwürdigen Betrag ebenfalls nicht zu zahlen. In diesem Fall schreiben Sie mit unserem Musterbrief Gewinneintragungsdienste die Telomax GmbH und mit dem Musterbrief Telefonanbieter Ihren Telekommunikationsdienstleister an. Wenden Sie sich aber in jedem Fall auch an die Link öffnet in neuem FensterBundesnetzagentur, die versuchen wird, auch für diese Anbieter Verbote für die Inkassierung und Rechnungsstellung zu verhängen.

Musterbrief Gewinnspieleintragungsdienste pdf Format

Musterbrief Telefonanbieter pdf Format
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